Unser aktuelles Prospekt

Zum Blätterprospekt

AGB's

Die Kundenkarte kann bei Profi Wesch von allen Kunden ab 18 Jahren beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt jeweils auf den Namen des Antragsstellers mit Angabe des Vor- und Nachname. Die Profi Wesch Kundenkarte ist nicht übertragbar.

Die für die Nutzung der „Profi Wesch-Kundenkarte“ erhobenen personenbezogenen Daten und die Daten zum Kaufverhalten (z.B. getätigte Umsätze) werden durch Profi Wesch gemäß der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gesammelt, gespeichert, verarbeitet und zur Nutzung für Abrechnungs-, Werbe-, Marketing- und Marktforschungszwecke an Unternehmen weitergegeben, die von Profi Wesch mit Dienstleistungen zur Abwicklung des Kundenkarten-Konzepts und mit der Durchführung von Werbe- und Marketingaktionen bzw. von Marktforschungsaufgaben beauftragt wurden.
Selbstverständlich werden Ihre Daten absolut vertraulich behandelt und sicher gespeichert.

Gutschriften werden nur bei Vorlage der Profi-Wesch-Kundenkarte gewährt.

Einwendungen gegen den aktuellen Bonusstand müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Guthabenstand schriftlich geltend gemacht werden. Das unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Guthabenstandes.

Profi Wesch haftet nicht für den Verlust von Gutscheinen, es sei denn, Profi Wesch handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Profi Wesch Kundenkarte hat der Karteninhaber unverzüglich anzuzeigen. Auf seinen Antrag erhält er eine Ersatzkarte. Bereits erreichte Rabattstufen und erreichte Guthaben bleiben erhalten.

Profi Wesch behält sich die Geltendmachung sämtlicher Schäden wegen missbräuchlicher Verwendung der Profi Wesch Kundenkarte vor.

Profi Wesch behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Profi Wesch-Kundenkarte zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Karteninhaber vorab schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung entweder den Vertrag kündigt oder wenn er nach Ablauf dieser Frist die Profi Wesch-Kundenkarte weiter nutzt.

Findet auf dem Bonuskonto länger als 12 Monate keine Bewegung statt, behält sich Profi Wesch vor, das Konto aufzulösen. Der Karteninhaber wird von einer Auflösung schriftlich benachrichtigt.

Ansonsten behält die Kundenkarte ihre Gültigkeit bis zu einem Widerruf des Karteninhabers oder des Kartenausstellers.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.

1. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstrasse vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen, beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§377 f. HGB.

3. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

4. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung.

5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß § 6 der unverbindlichen Konditionenempfehlung des Bundesverbandes des Deutschen Baustoffhandels e.V. vom 01.04.1977.

6. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage. Wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an.

7. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.